Kostenübernahme
Die Kosten für Arbeitssicherheitsschuhe als notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss in der Regel der Arbeitgeber tragen. Für die orthopädischen Module ist der Arbeitgeber jedoch nicht zuständig, denn diese sind Bestandteil der beruflichen Rehabilitation. Das heißt, die Kosten werden von den Trägern der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben übernommen. Dazu gehören z. B. die gesetzlichen Unfallversicherungen und Rentenversicherungen sowie die Bundesagentur für Arbeit. Eine genaue Übersicht der Leistungsträger und der Voraussetzungen für die Zuständigkeiten sind der DGUV-Regel 112-191 zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Diese Informationen gelten für die Kostenübernahme in Deutschland.
15 Jahre Rentenversichert
1) Erstantrag? Durchgangsarzt aufsuchen und "Ärztlichen Befundbericht” ausfüllen lassen.
2) Als Patient füllen Sie den Antrag „G0100” und „G0133” aus.
3) Ihr Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung” aus.
Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an die Rentenversicherung ein.
unter 15 Jahre Rentenversichert
1) Erstantrag? Ein Orthopäden aufsuchen und Verordnung ausstellen lassen.
2) Als Patient füllen Sie den Antrag „G0100” und das "Antragsformular" aus.
3) Ihr Arbeitgeber (Sicherheitsbeauftragter) füllt den Bogen „Notwendigkeitsbescheinigung” aus.
Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an die zuständige Agentur für Arbeit ein.
Folgeversorgung
15 Jahre Rentenversichert:
1) Verordnung vom Durchgangsarzt
2) Formular "G0135" ausfüllen und gemeinsam einreichen
Unter 15 Jahre Rentenversichert:
1) Verordnung Ihres Orthopädiefacharztes oder Hausarztes.
2) Formular "G0135" ausfüllen und gemeinsam einreichen
Folgeversorgung ist frühestens nach 1 Jahr möglich.